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   OLG Stuttgart, 29.03.2022 - 6 U 582/19   

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OLG Stuttgart, 29.03.2022 - 6 U 582/19 (https://dejure.org/2022,40897)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29.03.2022 - 6 U 582/19 (https://dejure.org/2022,40897)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29. März 2022 - 6 U 582/19 (https://dejure.org/2022,40897)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehens bei einem Pkw-Kauf nach Widerruf des Käufers Zulässigkeit des Übergangs von der Leistungs- zur Feststellungsklage Vermutung der Einwilligung des Beklagten hinsichtlich einer Klageänderung Fehlender Widerspruch des Beklagten ...

  • rechtsportal.de

    Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehens bei einem Pkw-Kauf nach Widerruf des Käufers Zulässigkeit des Übergangs von der Leistungs- zur Feststellungsklage Vermutung der Einwilligung des Beklagten hinsichtlich einer Klageänderung Fehlender Widerspruch des Beklagten ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 31.01.2022 - XI ZR 113/21

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Richtlinie über

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.03.2022 - 6 U 582/19
    Der Bundesgerichtshof sieht darin sogar einen Anhaltspunkt für ein rechtsmissbräuchliches Verhalten des Darlehensnehmers, der statt das Fahrzeug weiter zu nutzen vielmehr gehalten ist, es in Erfüllung seiner Vorleistungspflicht aus dem Rückgewährschuldverhältnis an den Darlehensgeber herauszugeben, gerade auch zu dem Zweck, dass der Darlehensgeber seinen Anspruch auf Ersatz des Wertverlusts endgültig ermitteln kann (BGH, Beschluss vom 31. Januar 2022 - XI ZR 113/21 -, Rn. 73 f., juris).

    Dabei handelt es sich um eine schwierige Rechtsfrage, die erst nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über den Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs vom 31. Januar 2022 - XI ZR 113/21, juris - beantwortet werden könnte.

  • OLG Schleswig, 23.12.2021 - 5 U 93/21

    Wirksamkeit des Widerrufs der auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.03.2022 - 6 U 582/19
    Zwar kann eine Feststellungsklage trotz des grundsätzlichen Vorrangs der Leistungsklage zulässig sein, wenn im konkreten Fall gesichert ist, dass der Rechtsstreit die Meinungsverschiedenheiten der Parteien endgültig bereinigt (BGH, Urteil vom 24. Januar 2017 - XI ZR 183/15 -, Rn. 16, juris), das ist hier aber nicht der Fall (anders OLG Schleswig, Urteil vom 23. Dezember 2021 - 5 U 93/21 -, BeckRS 2021, 46702 Rn. 92, beck-online in einer ähnlichen Konstellation).

    Insbesondere liegt ein solcher Grund nicht darin, dass der Senat die Zulässigkeit der positiven Feststellungsklage anders beurteilt als das Oberlandesgericht Schleswig im Urteil vom 23. Dezember 2021 - 5 U 93/21 -.

  • BGH, 24.01.2017 - XI ZR 183/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.03.2022 - 6 U 582/19
    Ist ihm eine Klage auf Leistung möglich und zumutbar und erschöpft sie das Rechtsschutzziel, fehlt ihm für eine nur auf Feststellung seiner Rechte gerichteten Klage das Feststellungsinteresse, weil er im Sinne einer besseren Rechtsschutzmöglichkeit den Streitstoff in einem Prozess klären kann (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 2017 - XI ZR 741/16 -, Rn. 16, juris; BGH, Urteil vom 24. Januar 2017 - XI ZR 183/15 -, Rn. 11).

    Zwar kann eine Feststellungsklage trotz des grundsätzlichen Vorrangs der Leistungsklage zulässig sein, wenn im konkreten Fall gesichert ist, dass der Rechtsstreit die Meinungsverschiedenheiten der Parteien endgültig bereinigt (BGH, Urteil vom 24. Januar 2017 - XI ZR 183/15 -, Rn. 16, juris), das ist hier aber nicht der Fall (anders OLG Schleswig, Urteil vom 23. Dezember 2021 - 5 U 93/21 -, BeckRS 2021, 46702 Rn. 92, beck-online in einer ähnlichen Konstellation).

  • BGH, 14.05.2013 - II ZR 262/08

    Erledigung der Hauptsache: Einseitiger Widerruf der Erledigungserklärung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.03.2022 - 6 U 582/19
    Nur in diesem Fall ist der Beklagten an seine Erklärung gebunden (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Mai 2013 - II ZR 262/08 -, Rn. 7, juris).
  • BGH, 16.09.2003 - XI ZR 238/02

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Begriff

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.03.2022 - 6 U 582/19
    Der Umstand, dass zwei Obergerichte bei vergleichbarem Sachverhalt zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, begründet für sich genommen nicht die Notwendigkeit der Revisionszulassung (BGH, Beschluss vom 16. September 2003 - XI ZR 238/02 -, juris).
  • BGH, 21.02.2017 - XI ZR 467/15

    Verbraucherdarlehen - Feststellungsklage im Widerrufsfall unzulässig

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.03.2022 - 6 U 582/19
    Führt die Feststellungsklage zu keiner endgültigen Erledigung des Streits, tritt die Leistungsklage auch nicht deshalb zurück, weil die Beklagte als Bank die Erwartung rechtfertigte, sie werde auf ein rechtskräftiges Feststellungsurteil hin ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen, ohne dass es eines weiteren, auf Zahlung gerichteten Vollstreckungstitels bedürfe (BGH, Versäumnisurteil vom 21. Februar 2017 - XI ZR 467/15 -, Rn. 22, juris).
  • BGH, 27.10.2020 - XI ZR 498/19

    Autokreditwiderruf mittels Widerrufsjoker

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.03.2022 - 6 U 582/19
    Das würde - unabhängig von allem anderen - voraussetzen, dass der Kläger vor Beauftragung seiner Prozessbevollmächtigten die von ihm selbst aus dem Rückgewährschuldverhältnis geschuldete Leistung der Beklagten in einer den Annahmeverzug begründenden Weise angeboten hätte (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 2020 - XI ZR 498/19, BGHZ 227, 253 Rn. 25, juris).
  • BGH, 04.07.2017 - XI ZR 741/16

    Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Zulässigkeit einer Feststellungsklage im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.03.2022 - 6 U 582/19
    Ist ihm eine Klage auf Leistung möglich und zumutbar und erschöpft sie das Rechtsschutzziel, fehlt ihm für eine nur auf Feststellung seiner Rechte gerichteten Klage das Feststellungsinteresse, weil er im Sinne einer besseren Rechtsschutzmöglichkeit den Streitstoff in einem Prozess klären kann (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 2017 - XI ZR 741/16 -, Rn. 16, juris; BGH, Urteil vom 24. Januar 2017 - XI ZR 183/15 -, Rn. 11).
  • BGH, 19.11.2014 - VIII ZR 79/14

    Anspruch auf Zahlung von Abschlägen auf die zu erwartende Einspeisevergütung:

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.03.2022 - 6 U 582/19
    Statthaft ist die Klage auf Feststellung des Annahmeverzugs nur, wenn sie der erleichterten Vollstreckung eines daneben geltend gemachten Leistungsanspruchs dient (BGH, Urteil vom 19. November 2014 - VIII ZR 79/14 -, Rn. 23, juris; BGH, Urteil vom 31. Mai 2000 - XII ZR 41/98 -, juris).
  • BGH, 13.12.2001 - VII ZR 27/00

    Begründetheit des Werklohnanspruchs bei Ablehnung der Annahme der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.03.2022 - 6 U 582/19
    Letzteres gilt auch, wenn der vorleistungspflichtige Kläger die Klage auf Leistung nach Empfang der Gegenleistung mit einem Antrag auf Feststellung des Annahmeverzuges des Vorleistungsberechtigten verbindet (BGH, Urteil vom 13. Dezember 2001 - VII ZR 27/00 - Rn. 22).
  • BGH, 26.10.2021 - XI ZR 608/20

    Die Rechtsfolgen des Widerrufs eines mit einem Kaufvertrag verbundenen

  • BGH, 31.05.2000 - XII ZR 41/98

    Verwirkung des Rechts zur fristlosenKündigung; Annahmeverzug als Gegenstand einer

  • BGH, 25.01.2022 - XI ZR 559/20

    Widerruf der auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten

  • BGH, 30.03.2021 - XI ZR 193/20

    Wirksamkeit des Widerrufs der auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags

  • BGH, 31.01.1984 - VI ZR 150/82

    Zulässigkeit eines Feststellungstenors bei erhobener Leistungsklage

  • OLG Frankfurt, 28.08.2001 - 11 U (Kart) 32/96

    Anspruch der Deutschen Post auf Inlandsgebühren in Fällen des "non physical

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